Neue Regelungen zu Corona-Tests und zur Quarantäne
 

 
  • Ab Montag, 20. September 2021, sind an den weiterführenden Schulen grundsätzlich drei wöchentliche Testungen durchzuführen. Die Testungen werden montags, mittwochs und freitags erfolgen. Ausnahmen gelten weiterhin für vollständig Geimpfte oder Genesene.
 
 
  • Die Quarantäne beschränkt sich auf die nachweislich infizierten Personen. Die Quarantäne für Kontaktpersonen, also nicht selbstinfizierte Personen, ist nur ausnahmsweise (z. B. mangelhafte Einhaltung von Hygieneregeln zur infizierten Person) erforderlich und wird von dem Gesundheitsamt im Einzelfall entschieden.
 
 
  • Sollte doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, kann diese durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Nach Vorlegen des negativen Testergebnisses bei der Klassenleitung darf sofort wieder am Unterricht teilgenommen werden.